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Überblick Solarpaket
26.02.2024
Überblick Solarpaket
26.02.2024

Im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung von der großen Koalition angekündigt. Konkret wurde im Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen beschlossen. Diese sollen eine vereinfachte Nutzung von Steckersolargeräten ermöglichen sowie eine erhebliche Vereinfachung beim sogenannten Mieterstrom, also der Nutzung von PV-Strom im Kontext einer Anlage mit mehreren Verbrauchern, bringen. Diese Änderungen betreffen viele einzelne Paragrafen des EEG, EnWG und des WEG-Rechts und werden aufgrund ihrer Fülle als sogenannte Solarpakete bezeichnet. Das erste Paket sollte eigentlich bis Ende 2023 verabschiedet sein, jedoch verzögerte sich dies aufgrund der Haushaltsdebatte und wurde auf Februar 2024 verschoben. Der zweite Teil soll im Laufe dieses Jahres erarbeitet und bis Ende 2024 umgesetzt werden.

26.02.2024
Förderung Energieberatung - Anträge wieder möglich
30.01.2024
Förderung Energieberatung - Anträge wieder möglich
30.01.2024

Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

30.01.2024
Neues zur Förderung der BEG-Einzelmaßnahmen
30.01.2024
Neues zur Förderung der BEG-Einzelmaßnahmen
30.01.2024

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 2024 wurde vergangenes Jahr verabschiedet, worauf auch die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ überarbeitet wurde. Durch die Anpassung der Förderung sollen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer finanziell unterstützt werden, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu beschleunigen.

30.01.2024
Kommunales Wärmeplanung
30.01.2024
Kommunales Wärmeplanung
30.01.2024

Die Verbindung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt eine neue Herausforderung dar. Die Frage nach den Auswirkungen kommunaler Wärmepläne auf die Sanierungsvorhaben steht für uns im Fokus. Das bloße Erstellen eines Wärmeplans durch eine Kommune führt nicht automatisch zur Auslösung der "65 % erneuerbare Energien Regel" beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden und neuen Gebäuden außerhalb von Neubaugebieten. Gemäß §26 des Entwurfs des Wärmeplanungsgesetzes ist zusätzlich eine Entscheidung der Kommune erforderlich, die die offizielle Ausweisung von Gebieten für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebieten beinhaltet.

30.01.2024
CO2-Preisanstieg
30.01.2024
CO2-Preisanstieg
30.01.2024

Um die Klimaziele zu erreichen gibt es seit 2021 einen CO2-Preis auf treibhausgasintensive Produkte und Herstellungsverfahren. Seit dem 01.01.2024 ist der CO2-Preis von 30 €/t CO2 im Vergleich zum Vorjahr auf 45 €/t CO2 angestiegen und wird sich bis zum Jahr 2026 auf 65 €/t CO2 erhöhen. Ab 2027 werden die CO2-Preise dann am Europäischen Handelsmarkt (ETS II) abgebildet und der freie Markt regelt den CO2-Preis.

Trotz Anstieg des CO2-Preises sind die Auswirkungen auf Öl- und Gasheizungen noch relativ gering. Das BMWK/BMWSB hat bereits Prognosen zur CO2-Preisentwicklung vorgelegt, wobei der CO2-Preis linear ansteigt und zwischen 100 €/t CO2 und 300 €/t CO2 im Jahr 2044 liegen könnte. Das Magazine TGA-Fachplaner hält ein anderes Szenario für wahrscheinlicher. Demnach prognostiziert der TGA-Fachplaner, dass der CO2-Preis im europäischen Markt ab 2027 auf 100 €/t CO2 springt und bis 2034 linear auf 240 €/t CO2 ansteigt und sich der Preis auf diesem Niveau halten wird.

Damit wäre der CO2-Preis ein entscheidender Kostenfaktor von fossilen Heizungen. Für ein Einfamilienhaus mit Gasheizung belaufen sich die Zusatzkosten aufgrund des CO2-Preises diesen Jahres auf ca. 194 € in den Berechnungen von TGA-Fachplaner. Mit dem wahrscheinlichen  „[…Sprung-100/240-Szenario“ für den Zeitraum 2024 bis 2044 mit Abzinsung und berücksichtigter kontinuierlicher Einsparung von 40 % bei 9.597 € fast 50-mal so hoch. Bei unrealistisch optimistischen Annahmen ist es ein 22-facher Hebel.“ erläutert der Artikel „Was steigende CO2-Preise für Öl- und Gas-Heizungen bedeuten.“

Artikel und ausführliche Berechnungen: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/co2-bepreisung-was-steigende-co2-preise-fuer-oel-und-gas-heizungen-bedeuten

30.01.2024
Förderung im Neubau
30.01.2024
Förderung im Neubau
30.01.2024

Seit dem 14.12.23 können keine Anträge mehr für den Neubau von "klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden" (KFN) mehr gestellt werden, da die Mittel ausgeschöpft waren.
Das Programm "Wohneigentum für Familien" (300) ist vom Antragsstopp nicht betroffen. Die KfW weist darauf hin, dass vrs. neue Anträge gestellt werden können, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten sei.

Dazu soll ein neues Förderprogramm für den Bau von Wohnungen im "unteren und mittleren Preissegment" aufgelegt werden. Welche Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz die geförderten Neubauten in diesem Programm erfüllen müssen, ist noch unklar. Weitere Programme, wie "Jung kauft Alt" und für den Umbau von "Gewerbe zu Wohnen" sind des Weiteren in Planung.

30.01.2024
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen
14.09.2023
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen
14.09.2023

Die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen greift ab dem 01.01.2024 für die meisten Neubauten.

Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.

14.09.2023
Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Wallbox für das Eigenheim
31.08.2023
Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Wallbox für das Eigenheim
31.08.2023

Photovoltaikanlagen sind finanziell lukrativ, machen unabhängiger vom schwankenden Strompreis und helfen dem Klima. Die Nachfrage ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Immer mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schaffen sich zusätzlich auch einen Solarstromspeicher an. Sie erhöhen den lukrativen Eigenverbrauch des Stroms vom eigenen Dach, die Investition rechnet sich jedoch aktuell meist noch nicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Interessant für Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos ist auch die Kombination Photovoltaikanlage und Wallbox. Bei Flachdächern lohnt sich zudem ein Gründach unter der Solarstromanlage.

Presseinformation 18/2023 - ZukunftAltbau, Stuttgart, 15. August 2023

31.08.2023
 

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