Hier finden Sie begriffsdefinitionen rund ums Bauen und Sanieren

Glossar

Amortisationszeit: Zeitspanne, die eine Solaranlage benötigt, um so viel Energie zu erzeugen, wie für ihre Herstellung benötigt wurde

Endenergiebedarf (Qe): gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung unter Berücksichtigung der anlagentechnisch bedingten Verluste an.

Energetische Qualität der Gebäudehülle (Ht’): wird über den Transmissionswärmeverlust dargestellt. Dieser beschreibt den Wärmeverlust über die thermische Hülle des Gebäudes (Wände, Fenster, Decken, Boden). Der Wärmeverlust lässt sich durch eine hochwertige Wärmedämmung des Hauses erheblich senken. Je kleiner der Wert, umso besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle.

Energieausweis: Dokument, in dem der energetische Zustand eines Gebäudes dargestellt und bewertet wird. Zusätzlich sind Empfehlungen zur Modernisierung enthalten. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht.

Energieeinsparverordnung (EnEV): Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Ursprünglich seit 1. Februar 2002 in Kraft, wurde sie 2009 novelliert. Die Novellierung sieht u.a. die verpflichtende Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude vor. Außerdem wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft.

Geothermie: Wärme aus der Erde zu nutzen, ist Ziel der Geothermie. Die Wärme kann aus unterschiedlichen Tiefen entnommen werden: die oberflächennahe Wärme bis etwa einige 100 Meter Tiefe nutzen erdgekoppelte Wärmepumpen. In größeren Tiefen werden meist die mancherorts im Gestein vorhandene Schichten warmen Wassers durch die Tiefen-Geothermie erschlossen.

Heizwärmebedarf: auch Nutzenergiebedarf, ist die errechnete Energiemenge, die z.B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird.

KfW-Effizienzhaus 40/55/70/85/100: Bezeichnung für die energetische Qualität eines Hauses. Die KfW verlangt diese Qualitätsstandards für ihre Förderung. Das KfW-Effizienhaus 70 darf nur 70 Prozent der Energie eines baugleichen Neubaus vergleichen. Das bedeutet: Je niedriger die dem KfW-Effizienzhaus angefügte Zahl ist, desto niedriger ist der Energiebedarf des Gebäudes und desto besser ist das energetische Niveau

Kraft-Wärme-Kopplung: Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme, z.B. in Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken

Passivhaus: der Heizwärmebedarf ist nicht höher als 15 kWh / (m²a). Der Primärenergiebedarf liegt unter 120 kWh/ (m²a) und beinhaltet auch den Haushaltsstrom. Flächenbezugswert ist die beheizte Wohnfläche

Photovoltaik: Stromerzeugung aus Sonnenlicht

Primärenergie: Energieinhalt von Energieträgern, die noch keiner Umwandlung unterworfen wurden, also Erdgas, Steinkohle, Erdöl, Kernbrennstoffe wie Uran, aber auch regenerative Energiequellen wie Wasserkraft, Sonne, Wind

Primärenergiebedarf (Qp”): berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser auch die sogenannte “Vorkette” der nicht erneuerbaren Anteile (Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger. Je kleiner der Wert, umso höher die Energieeffizienz.

U-Wert: Wärmedurchgangskoeffizient, ist eine Richtgröße für die Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen und wird in der Einheit W/ (m²K) angegeben. Er beschreibt den Wärmestrom, der sich bei einem Kelvin Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und pro Quadratmeter Bauteilfläche ergibt. Je kleiner der Wert, desto besser die wärmedämmende Wirkung des Bauteils.

Wärmepumpe: